SUCHER GESUCHT

Das LAGESO (Landesamt für Gesundheit und Soziales) der Stadt Berlin sucht Sucher.

Qualifikation: Der Sucher sollte lesen und die Farbe Gelb von anderen Farben unterscheiden können. Er sollte körperlich in gutem Zustand und gut zu Fuß sein, längere Zeit in gebückter Haltung arbeiten können, dabei frei von Staubalergieen. Der Sucher muss ein ausgeglichenes Temperament haben. Bewerber mit zum Suchen geeigneten Tieren, etwa Suchhunden aller Art (z.B. Lawinenhunde, Drogenhunde) , Brillenschlangen oder Trüffelschweinen werden bevorzugt. Die genannten Begleittiere müssen nicht lesen können, können sie es dennoch ist es hilfreich. Der Bewerber sollte eine Ausbildung in erster Hilfe haben.

Arbeitsplatzbeschreibung: Der Sucher sucht und findet im Idealfall Akten. Bei den Akten handelt es sich um Personalakten von hilfesuchenden Flüchtlingen unterschiedlicher Herkunft. Die Akten befinden sich in gelben Plastikkästen, wie sie bei der Post zum Aufbewahren von Post verwendet werden. Ähnlich wie bei der Post lagert der Inhalt der Plastikkästen über gewisse Zeiträume unbearbeitet, hier nur erheblich länger.

Der Sucher erhält seinen Suchauftrag von einem Sachbearbeiter/einer Sachbearbeiterin. Danach begibt er sich auf die Suche. Er versucht zunächst den gelben Kasten zu finden, in dem sich die gesuchte Akte befindet. Die Kästen können sich in den Häusern A,B,C,D,E,F,G oder J der Behörde befinden. Hat der Sucher den Kasten gefunden, sucht er unter den im Kasten ungeordnet liegenden Akten die gesuchte. Hier ist darauf zu achten, dass Akten zu ein und derselben Person wg. Überlastung der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters möglicherweise unter verschiedenen Namen und mehrfach geführt werden. So kann beispielsweise dieselbe Person unter Mahmoud, Mohamed oder Murat, in seltenen Fällen auch Manfred im gelben Kasten, bzw. mehreren gelben Kästen abgelegt sein. Hier muss der Sucher in der Lage sein, an anderen Merkmalen, etwa Fingerabdrücken, die verschiedenen Akten zusammenzuführen. Hat der Sucher die Akte bzw. die Akten gefunden, begibt er sich zurück zum Sachbearbeiter/zur Sachbearbeiterin. Da die Suche mehrere Stunden dauern kann und die Sachbearbeiterin/der Sachbearbeiter mehrere Sucher beschäftigt, die ebenfalls mehrere Stunden nach einer Akte suchen, kommt es zu mitunter sehr langen, an den Nerven zehrenden Wartezeiten bei den Sachbearbeiterinnen/den Sachbearbeitern und den hilfesuchenden Flüchtlingen. Findet der Sucher den Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin weinend vor, genügt ein Papiertaschentuch und ein tröstendes Wort. Bei besorgnisergenderen Reaktionen leistet der Sucher (siehe oben) Erste Hilfe. Verfügt der hilfesuchende Flüchtling über eine entsprechende Qualifikation, kann er dem Sucher bei der Hilfeleistung am Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin zur Seite stehen. (Sollte der hilfesuchende Flüchtling Arzt sein, darf er dennoch auch im Notfall nicht an der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter ärztlich tätig werden. Dies darf er erst nach Durchlauf des zweijährigen Asylverfahrens und der Anerkennung seiner Diplome (wenn überhaupt). Dies selbstverständlich auch nur, wenn das Asylverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde.)

Sollte der hilfesuchende Flüchtling seinerseits vor Verzweiflung weinen, verfährt der Sucher wie beim Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin. Wird der hilfesuchende Flüchtling aufgrund lang andauernder Erfolglosigkeit seines Anliegens ungeduldig oder gar aggressiv, ermahnt ihn der Sucher ggf. zur Gelassenheit.

Entlohnung: Da der Sucher eine neuartige Tätigkeit im Verwaltungswesen ist, liegt noch kein fester Tarif vor. Solange dies so bleibt wird der Sucher nach Erfolg entlohnt. Er erhält pro gefundene Akte EUR 12,30. Dies gilt nicht, wenn mehrere Akten sich auf dieselbe Person beziehen. In diesem Fall erhält der Sucher EUR 0,70 pro Zusatzakte. Die Entlohnung darf pro Tag EUR 800.- nicht übersteigen. Der Sucher hat pro gefundene Akte einen Urlaubsanspruch von 50 Minuten.

Da jeder Anstellungsvertrag von der zuständigen Behörde geprüft wird, erhält der Sucher seine erste Entlohnung nach behördlicher Bewilligung des Anstellungsvertrags. Der Prüfvorgang beträgt üblicherweise 60 Kalendertage.

Sollte diese Suchanzeige nicht sofort auffindbar sein, befindet sie sich in einem gelben Kasten in den Häusern A.B,C,D,E,F,G oder J.

UdM

1 Responses

  1. Thschwetjead

    lt. SZ von heute ist der / die Berlinerverwaltungsmitarbeiter/in im Durchschnitt 37 Tage krank. ( in Bayern 10 ), plus Urlaub 25 Tage sind das mehr als 12 Wochen, also mehr als ein Vierteljahr im Jahr.
    In der somit verbliebenen Restarbeitszeit kann der / die Berlinerverwaltungmitarbeiter/in Suchaufgaben nicht übernehmen, das neugeschaffene Aufgabengebiet des / der Sucher/ die Sucherin/ des Finders/?/der Finderin
    ist durchaus legitim und unterstützenswert.
    Holdrio
    thschwetjead

    Like

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..