Wer das Geld und die Nerven hat, sich gegen Vorverurteilungen wegen sexueller Übergriffe juristisch zu wehren, der kann freigesprochen werden. Aus Mangel an Beweisen oder wegen erwiesener Unschuld. Kevin Spacey ist das gerade gelungen.
Wer nicht das Geld oder die Nerven hat, und wer noch dazu von seinem Arbeitgeber unter Druck gesetzt wird, der bleibt vorverurteilt, auch wenn Aussage gegen Aussage steht und Gegenüberstellungen nie stattgefunden haben. Im Zweifel gilt die Verurteilung durch die Medien.
H.R.