LETZTE RUHE

Der Evangelische Pressedienst meldet, dass es in Bremen demnächst möglich sein soll, dass Mensch und Hund im selben Grab bestattet werden. Falls es sich hierbei nicht um einen Aprilscherz handelt, was unser Hund Dina und ich gar nicht lustig fänden, stellen sich einige Fragen:

Bekanntlich haben Hunde in der Regel ein kürzeres Leben als ihre Besitzer. Wird der Hund oder die Hündin dann in Erwartung des späteren Todes des Halters im künftig gemeinsamen Grab bestattet?

Wer einmal die Freude erfahren hat, mit einem Hund als Familienmitglied zu leben, wird in der Mehrzahl der Fälle, im Laufe der Jahre mehr als einen Hund überlebt haben. Werden diese verschiedenen Hunde nach und nach im Gemeinschaftsgrab beigesetzt, so wie Peggy Guggenheim ihre Hunde im Garten ihres Palazzo am Canale Grande in Venedig hatte bestatten lassen, bevor sie hier selbst ihre letzte Ruhe fand?

Was geschieht, wenn Hundehalter oder Hundehalterin vor ihrem täglichen Begleiter sterben? Sorgen dann hinterbliebene Kinder oder Enkel für die spätere Beisetzung? Müsste das per Testament geregelt werden, damit der vererbte Hund nicht möglicherweise vom Erben als Familienmitglied betrachtet und in seiner Grabstätte mit beerdigt werden soll? Wie ist gar zu verfahren, wenn der überlebende Hund bei völlig Fremden oder in einem Tierheim landet?

Es gibt also eine Menge Regelungsbedarf für die zuständige Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf. Und das kann bekanntlich dauern.

H.R.

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