Die Bundesregierung will gesetzlich regeln, dass Hunde zweimal am Tag an die frische Luft kommen (Balkon gilt nicht). Kommen Hundehalter oder Hundehalterin dem nicht nach, machen sie sich strafbar. Im Grunde soll hier eine Selbstverständlichkeit geregelt werden, aber das gilt ja auch für andere Bereiche des Zusammenlebens.
Wie z.B. beim Einhalten von Verkehrsregeln, bei Steuerehrlichkeit, Gewaltausübung oder Versicherungsbetrug deutlich wird: Ohne staatliche Kontrolle oder Anzeige durch Dritte (offen oder anonym), lässt sich das nicht durchsetzen.
Konsequent wäre daher die Einrichtung einer Sondereinheit „Gassikontrolle“, die auch gleich die Kotbeutelpflicht überprüft, Hundesteuermarken abgleicht und vor allem die Leinenpflicht durchsetzt. Für fürsorgliche Meldungen aus der Nachbarschaft wird eine Hundehotline eingerichtet. Ohne zusätzliches, speziell geschultes Personal geht das natürlich nicht. Auf keinen Fall Hundehasser!
Wie der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ zu entnehmen ist, gibt es genügend führende Politiker, die selbst Hundehalter sind (Söder, Ramelow, Kramp-Karrenbauer), die ein solches Gesetzesvorlagen unterstützen könnten. Ob die Genannten allerdings persönlich der Gassipflicht nachkommen würden, wurde nicht erörtert.
Aber dafür gibt es sicher Personal! Oder den Park der Staatskanzlei? Mal abwarten, was aus der Sache wird.
H.R.