Gerade meldet „Spiegel Online“, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerde von Günther Jauch gegen die Veröffentlichung von Fotos seiner Hochzeit mit Thea Jauch für unzulässig erklärt hat. Die Klage, so die Richter, sei unbegründet.
Jetzt mal im Ernst: Angesichts der Verletzung von Menschenrechten mit Todesfolgen überall auf der Welt, hat der ansonsten geschätzte Günther Jauch keine anderen Sorgen? Waren doch schöne Fotos in der „Bunten“. Und ist auch schon länger her.
HR