Oder wie man einen Menschen in den Wahnsinn trumpen kann.
Fortsetzung
– Ich habe meine Briefe, die du widerrechtlich geöffnet hast, auf deine Fingerabdrücke untersuchen lassen.
– Und es wurden keine gefunden.
– Natürlich nicht.
– Dann ist das ja nun klar.
– Allerdings. Du hast selbstverständlich Handschuhe getragen, als du meine Briefe geöffnet hast.
– Ich habe deine Briefe nicht geöffnet.
– Du willst also behaupten, dass du keine Handschuhe besitzt.
– Das habe ich nicht behauptet. Ich besitze Handschuhe.
– Du gibst es also zu.
– Was?
– Dass du Handschuhe anhattest, als du meine Briefe geöffnet hast.
– Das ist lächerlich.
– Du findest das Verletzen des Postgeheimnisses also lächerlich.
– Ich habe das Postgeheimnis nicht verletzt.
– Das Verletzen des Postgeheimnisses ist eine Straftat. Ich hoffe, das weißt du.
– Das ist mir bekannt.
– Dann verstehe ich nicht, warum du meine Briefe geöffnet hast. Und noch weniger verstehe ich, dass du nicht endlich aufklärst, dass ich deine Briefe nie geöffnet habe.
– Weil ich so etwas nie behauptet habe.
– Du weißt aber schon, dass es üble Nachrede ist, wenn du nicht klarstellst, dass ich deine Briefe nie geöffnet habe. Üble Nachrede ist ebenfalls eine Straftat.
– Da gibt es nichts klarzustellen.
– Du bist ja noch viel schlechter, als ich dachte. Böse. Gleich zwei Straftaten! Traurig! Sehr, sehr schlimm! Besorg dir einen Anwalt.
UdM