ZWEITER TAG DER CORONAAUSGANGSSPERRE

‚Handlungen zur Versorgung und Betreuung von Tieren’ sind von der Ausgangssperre ausgenommen. Hiervon betroffen, besser begünstigt sind in diesen Tagen besonders die Hundehalter. Man kann sich vorstellen wie viel liebvoller der Fressnapf gefüllt wird, wissen Herrchen oder Frauchen doch, dass sich die Verhältnisse umgekehrt haben: Nicht sie gehen mit ihrem Hund Gassi, sondern der Hund mit dem ihnen, indem er ihnen den behördlich gestatten Freigang ermöglicht.

Loriot hat gesagt, ein Leben ohne Mops ist möglich aber sinnlos. Eine Erkenntnis, die sich in diesen Tagen in besonderem Maß bewahrheitet.Es ist nicht bekannt, ob der Hund ein Mops war, den im mit einer besonders strengen Ausgangssperre belegten Mailand jemand von seinem Balkon aus beobachtet hat; jedenfalls soll dieser Hund innerhalb von zwei Stunden elf verschiedene Herrchen und Frauchen ausgeführt haben. Sogar in Mailand gilt: Gassigehen ist erlaubt.

UdM 24.03.20

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