Dem „Spiegel“ wurde zum wiederholten Mal die Veröffentlichung von Teilen eines Textes gerichtlich verboten. Es ging um den Vorwurf von sexuellen Übergriffen bis hin zur Vergewaltigung. Der Beschuldigte ist ein Mann, die anonymen Zeugen sind Frauen. Recherchiert und geschrieben wurde der Artikel von Journalistinnen.
„Kernpunkte des Artikels“, so der Anwalt des Beschuldigten, sind nun untersagt. Öffentliche Reaktionen: Keine.
Ich stelle mir vor, die Beschuldigte wäre eine Frau, das Opfer ein Mann, die anonymen Zeugen Männer, die Verfasser des Artikels Journalisten.
H.R.