Auf dem Mittelstreifen-Fußgängerübergang Kant-/Ecke Bleibtreustraße liegt seit geraumer Zeit ein Türblatt. Ein zerschrammtes, großes Berliner Altbautürblatt, das dort eindeutig nicht hingehört. Nun ist die Kantstraße nicht irgendeine verborgene vermüllte Berliner Ecke, wo sich Ordnungskräfte selten hinverirren, sondern an diesem Türblatt, das inzwischen mit Graffiti verziert ist, und an dem Hunde Informationen austauschen, fahren in etwa Halbstundenabständen Polizeifahrzeuge vorbei, etwas seltener, aber doch häufig genug Fahrzeuge des Ordnungsamtes, kurz: Es handelt sich um eine der Hauptverkehrsstraßen der Hauptstadt. Auch wenn die Polizei-und Ordnungsamtsfahrzeuglenker gehalten sind, geradeaus zu sehen, kann ihnen das gegen die Mittelstreifenumzäunung gelehnte Türblatt nicht entgangen sein, denn an dieser Kreuzung wird der Verkehr durch eine Ampel geregelt. Polizei und Ordnungsamt sind also gezwungen dort zuweilen zu halten, was die Möglichkeit einschließt, nach rechts und links aus dem Fenster zu sehen. Für das Entfernen von auf Fußgängerüberwegen an Hauptverkehrsstraßen abgelegte Türblätter sind also offenbar weder Polizei noch Ordnungsamt zuständig.
Ganz anders ist es da zum Beispiel in Essen. Da sieht die Polizei nicht nur aus ihren Autos zum Erspähen von Unzulässigem, auch von Müll hinaus, sie sieht auch in andere Autos hinein. Und dabei fiel ihr ein nebenher fahrendes, bis in den Fußraum des Fahrers vermülltes Auto auf. Das missfiel den Ordnungshütern so sehr, dass sie eine ‚Aufräumfrist’ setzten.
Vielleicht hat ja die Berliner Polizei oder das Ordnungsamt am Fußübergang Kant-/Ecke Bleibtreustraße wem auch immer auch eine Aufräumfrist gesetzt. Nur dauert es dann wohl, wie häufig in Berlin, mit der Umsetzung etwas länger. Abwarten.
Den Hunden übrigens gefällt’s.
UdM