Einige Staaten der Europäischen Gemeinschaft, namentlich Großbritannien, Polen, Spanien, Ungarn und Dänemark, die beim Verteilen der bekanntlich zumeist akademisch qualifizierten Flüchtlinge aus Syrien und der hochmotivierten aus Nordafrika im Jahr 2015 leer ausgegangen waren, fordern von den bei der Aufnahme bevorzugten Staaten, hier besonders von der Bundesrepublik Deutschland, erhebliche Ausgleichszahlungen für die ihnen entgangenen Steuereinnahmen und die volkswirtschaftlichen Vorteile, von denen die durch die ungerechte Verteilung der Flüchtlinge bevorzugten Staaten profitiert hätten. Dies sei ein Gebot der Solidarität.
UdM