LEINENZWANG

Da wird sich mancher Hundebesitzer in die Wade gebissen fühlen. Nicht vom eigenen Hund, natürlich nicht, sondern vom Berliner Senat.
Der hat nun verfügt, dass ab 1.1.18 in Berlin definitiv Leinenzwang besteht.
Es sei denn- !


Kein Gesetz ohne Ausnahme also, wie es sich für ein Gesetz, namentlich ein Berliner, gehört. Denn hier waren Profis am Werk.
Keinen Leinenzwang wird es für Hunde geben, deren Halter einen von einem Hundetrainer ausgestellten Ausweis, eine sogenannte Sachkundebescheinigung besitzen. Wie lange muss allein diese bürokratische Wortblüte gewässert worden sein, ehe sie sich zur vollen Schönheit entfalten konnte!
Der Senat spricht von 40 lizensierten Hundeausbildern, bei denen es wohl angesichts der zu erwartenden Profite nicht bleiben wird. Hier hat nämlich der Senat sein Herz für Hundeschulen weit geöffnet.
Es gibt in Berlin ca. 100.000 Hunde. Wenn alle dazugehörigen Hundehalter einen Hundeführerausweis erwerben wollten, kämen auf jeden Hundetrainer durchschnittlich 2.500 Hunde. Bei einem Ausbildungshonorar von ca. 400 Euro also eine Million Euro.
Diese einem Lottogewinn nicht unähnlichen Aussichten müssten Begehrlichkeiten wecken, die Hundeschulen pilzgleich aus dem Boden schießen lassen würde. Wobei selbstverständlich die Qualifikationslehrgänge zum Hundeschuldirektor nicht gratis wären wodurch sich ein weiteres durch das Gesetz gefördertes Geschäftsfeld eröffnen könnte.
Bliebe es bei den 40 lizensierten Trainern, würden bei den vom Senat angegebenen 100.000 Hunden wohl mehrere Jahre vergehen bis alle Hundehalter eine Sachkundebescheinigung hätten. Mancher Hund würde die Wartezeit nicht überleben, mancher Hundehalter möglicherweise auch nicht.
Vermutlich haben die Gesetzesschmiede des Senats ähnliche Überlegungen angestellt und dabei die Tücken ihres Paragraphenwerks erkannt.
Deshalb haben sie, ähnlich den Bürgern von Schilda, die das Licht in Säcken in ihr fensterloses Rathaus trugen, eine vergleichbare Lösung ersonnen, nämlich Murks durch Obermurks zu verbessern:
Wer einen über drei Jahre alten Hund besitzt, der nicht durch Bisse in fremde Menschen aufgefallen ist, kann bei der Behörde auch ohne Hundeschule eine Sachkundebescheinigung erhalten, die ihn berechtigt, seinen Hund weiter leinenlos durch die Stadt schnüffeln zu lassen.
Angenommen, drei Viertel der 100.000 Berliner Hunde sind älter als drei Jahre. Das wären 75.000 Hunde, deren Halter sich beim ‚Amt’ – bei welchem ist noch nicht klar – eine Sachkundebescheinigung ausstellen lassen könnten. Ob der Hund tatsächlich das liebe Tier ist, als das der Halter es vorstellt, muss natürlich geprüft werden. Wie macht der amtliche Prüfer das? Der Gesetzgeber weiß es vermutlich, hält sich aber noch bedeckt, zumal diese Regelung die Gewinnerwartung der Hundeschulen empfindlich schmälert.
Wenn man von der Zeit ausgeht, die ein Berliner Bürgeramt benötigt, um einen Personalausweis auszustellen, sieht die Sache für den über dreijährigen Hund und seinen Halter finster aus.
Selbst bei großzügiger Schätzung des amtlichen Prüftempos, werden ältere Vierbeiner die Erteilung des Leine-los-Ausweises mit Sicherheit nicht erleben. Auch hier muss mit Bedauern das Gleiche für die Hundehalter befürchtet werden.
Es soll aber nicht nur gemäkelt werden. Der Senat kann nicht anders. Schließlich folgt er – trotz erfreulichen Rückhangs von ‚Bissvorfällen’ – dem Wunsch und den Forderungen besorgter Bürger in dieser Sache.
Deshalb nun ein positiver Blick in die ferne Zukunft: Alle Hundehalter von unter dreijährigen Hunden haben eine Sachkundebescheinigung von einem Hundetrainer, desgleichen alle mit ihren älteren Hunden einen solchen von einer Behörde.
Wer kontrolliert das?
Ein Ordnungsamt hat bereits angekündigt, dass bei allen anderen zugewiesenen Aufgaben nicht auch noch Sachkundebescheinigungen kontrollieren werden können. Was in diesem Fall in Marzahn nicht geht, wird auch in anderen Bezirken Probleme bereiten.
Zumal nicht geklärt ist, ob die Sachkundebescheinigung bei jedem Gassigang mitzuführen ist. Ebenfalls ist nicht geklärt, ob sie nur für den Geprüften gilt oder für den Hund. Was ist mit den übrigen Familienmitgliedern, wenn vorhanden? Müssen siebenköpfige Familien sieben Sachkundebescheinigungen erwerben und bei sich führen, wenn sie mit dem Familienhund unterwegs sind? Das wäre dann wieder schön für die Hundeschulen.
Wenn die Ordnungsamtsmitarbeiter schon beim Knöllchenschreiben ins Schwitzen kommen, müssen dann etwa private Sachkundebescheinigungsprüfer auf Honorarbasis angestellt werden? Wie schätzt VERDI diese Option ein?
Allerdings: Wo niemand prüft, braucht es auch keine Sachkundebescheinigung.
Andererseits selbst wenn geprüft würde, müsste bei Unterstellung der Bereitschaft des Hundehalters, bei einer der vierzig Fachkräfte auf Hund zu lernen bzw. sich die Harmlosigkeit seines Lieblings behördlicherseits bestätigen zu lassen, angesichts der horrenden Wartezeiten zur Erlangung des Dokuments, nicht etwa in Form eines Sachkundebescheinigungserlangunsbereitschaftsausweises, eine Karenzzeit eingeräumt werden in der die Hunde leinenlos laufen dürfen?
Sie sollte sich an der Zeitspanne von der geplanten bis zur tatsächlichen Eröffnung des Flughafens BER orientieren.

UdM

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