Durchblätterer die die ADAC – Zeitung eher als Werbeträger für Treppenlifte, Fluss- und Seekreuzfahrten sowie Vergleichstests von Autos und Zubehören empfinden, für die sie keinen Bedarf haben, stoßen zuweilen durchaus auf Lesenswertes.
So wird in der jüngsten Ausgabe auf ein neuartiges Modell der Marke Mercedes hingewiesen, das über eine sogenannte Sprachsteuerung verfügt. Anstatt wie in älteren Modellen zur Temperaturregelung mühsam an einem Knöpfchen zu drehen ruft der glückliche Besitzer etwa ‚Hey, Mercedes, mir ist warm!’, wird berichtet. Dabei kann sich auch der ältere Fahrer mit dem jugendliche ‚Hey’ durchaus ein paar Jahre jünger fühlen.
Wer diese Neuerung nun für albernen Schnickschnack hält, möge bedenken, dass der Sache sehr Ernstes innewohnt, nämlich die Markenbindung. Der Käufer eines Neuwagens wird auf diese Weise vom Markenwechsel abgehalten. Ersteht er nämlich als Neuwagen beispielsweis einen BMW, so ist zu erwarten, dass das Fahrzeug auf den zur Gewohnheit gewordenen Ausruf ‚Hey, Mercedes, mir ist warm!’ selbststeuernd an den Straßenrand fährt und den Affront mit einem barschen ‚Aussteigen!’ ahndet.
In der Me-too-Debatte, kann die Sprachsteuerung allerdings segensreich wirken:
Angenommen ein Mächtiger aus Wirtschaft, Kultur oder Medien bietet einer Frau eine Mitfahrgelegenheit an und seine rechte Hand gleitet – selbstverständlich versehentlich und ungewollt – auf, sagen wir, den Oberschenkel seiner Beifahrerin, die sich in einem wie auch immer gearteten Abhängigkeitsverhältnis zum Fahrer befindet, das ihr verbales Zurechtweisen unmöglich macht, weil es unweigerlich persönliche oder berufliche Nachteile brächte, springt ihr hier die Sprachsteuerung bei, die je nach elektronisch erkanntem Bildungsgrad der vom Übergriff Betroffenen mit ‚Finger weg!’, Lassen Sie das bitte!’, Was unterstehen Sie sich!’ oder bei einem humorvollen Opfer in Erinnerung an den genialen Verquatscher Heinz Erhardt mit einem ‚Hinterlassen Sie das bitte!’ den Übergriffigen zur Ordnung ruft.
Ob der so getadelte Fahrer, weil er sich missverstanden fühlt, anwaltlich gegen die Sprachsteuerung vorgehen kann, befindet sich zur Zeit noch im Graubereich gesetzlicher Regelungen zum Thema Autonomes Fahren.
UdM