GESCHICHTE WIEDERHOLT SICH (NICHT)

Am 23. März 1933 verabschiedete der Reichstag in Berlin das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat“, das als „Ermächtigungsgesetz“ in die Geschichte einging. Die Abgeordneten der Kommunistischen Partei waren verhaftet oder untergetaucht, die SPD hatte erklärt, sie werde nicht zustimmen. Hitler brauchte die Stimmen der „bürgerlichen“ Parteien.
Die katholische „Deutsche Zentrumspartei“ setzte sich „aus nationaler Verantwortung über parteipolitische und sonstige Bedenken hinweg“ und stimmte zu. Auch die Liberalen knickten ein. Sie stellten fünf Abgeordnete, darunter den späteren Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss.

H.R.

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